FAHRSCHULE SPEED UP
Deine Anlaufstelle Nummer 1 in Sachen Führerschein und Co.
Unser Team Fahrschule Speedup
Serdar Kökce
Inhaber & Fahrleher
Ilknur Kökce
MPU Beraterin
Daniel Hinney
Fahrlehrer
Vyktoria Savchenko
Auszubildende
Baris Töre
Backoffice
Güney
Praktikant
In 3 Schritten zu deinem Führerschein
1. Schritt
1. Schritt
2 Schritt
2. Schritt
3 Schritt
3. Schritt
Alle Leistungen im Blick
Folgende Klassen bilden wir aus:
B (PKW)
Mit der Klasse B darf man fahren:
- PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden
- Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre oder BF17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Klasse L und AM erhält man zusätzlich mit der Erlangung der Fahrerlaubnis Klasse B.
BF17
Mit der Klasse BF 17 ist man berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Begleitperson.
Voraussetzungen der Begleitperson:
- Mindestalter von 30 Jahren
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
BE (PKW mit Anhänger)
Mit der Klasse BE darf man fahren:
- Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt
B197
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen
- 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer aus Ihrer Fahrschule auf einem Schaltwagen
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung für die Ausbildung durch die Fahrschule
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen!
B96 (PKW mit Anhänger)
Mit der Klasse B96 darf man fahren:
- Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet aber 4.750 kg nicht überschreitet.
Keine theoretische oder praktische Prüfung nötig!
Nach der erfolgreichen Ausbildung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt durch die Fahrschule – welche dann bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein eintragen zu können.
B196 (Krafträder Klasse A1)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl B196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen).
Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Mindestalter von 25 Jahren
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten absolviert haben
Keine theoretische oder praktische Prüfung nötig!
Nach der erfolgreichen Ausbildung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt durch die Fahrschule – welche dann bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B196 auf dem Führerschein eintragen zu können.
AM (Krafträder bis 50 ccm)
Mit der Klasse AM darf man fahren:
- zwei- und dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Leistung bis zu 4 kW
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 15 Jahren
A1 (Krafträder bis 125 ccm)
Mit der Klasse A1 darf man fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 16 Jahren
A2 (Krafträder bis 35 kW)
Mit der Klasse A2 darf man fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren
A (Krafträder über 50 ccm)
Mit der Klasse A darf man fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 24 Jahren bei Direkteinstieg, Mindestalter von 21 Jahren für dreirädrige Kraftfahrzeuge und Mindestalter von 20 Jahren bei 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2
C1 (LKW bis 7,5t)
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt das Fahren von Fahrzeugen mit den folgenden Eigenschaften:
- zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg
- maximal 8 Sitzplätze (ausgeschlossen Fahrzeugführer)
- Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten
Ausgenommen:
- Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Mindestalter von 18 Jahren
C1E (LKW mit Anhänger bis 12t)
Die Führerscheinklasse C1E berechtigt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Ausgenommen:
- Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
- Mindestalter von 18 Jahren
C (LKW über 3,5t)
Die Führerscheinklasse C berechtigt das Fahren von Fahrzeugen mit den folgenden Eigenschaften:
- zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 kg
- maximal 8 Sitzplätze (ausgeschlossen Fahrzeugführer)
- Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten
Ausgenommen:
- Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Mindestalter von 21 Jahren
CE (LKW mit Anhänger über 3,5t)
Die Führerscheinklasse CE berechtigt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C
- Mindestalter von 21 Jahren
Der Weg zu deinem Führerschein der Fahrerlaubnisklasse "B"
1. Anmeldung in der Fahrschule.
Hier bekommst du nach Abschluss des Ausbildungsvertrages die Anmeldebescheinigung ausgestellt, die du benötigst, um den Führerschein beim Straßenverkehrsamt zu beantragen, Ab jetzt kann am theoretischen Unterricht teilgenommen werden.
2. Teilnahme an einem Kurs „Erste Hilfe“
(die Adresse einer durchführenden Organisation erhälst Du bei uns) Oder hast Du bereits einen „Erste-Hilfe-Schein“? Vielleicht hast Du schon einmal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Bring uns diesen mit und wir schauen, ob dieser Gültigkeit hat.
3. Sehtest
Den Sehtest kannst Du bei einem Augenarzt, Optiker oder beim Erste-Hilfe-Kurs machen. Der Sehtest darf jedoch nicht älter als 2 Jahre sein.
4. Antrag beim Straßenverkehrsamt
Hier beantragst Du Deine Fahrerlaubnis. Dazu benötigst Du:
a) Personalausweis / Pass
b) 1 Biometrisches Passbild
c) Bescheinigung über den Kurs „Erste-Hilfe“ (Siehe 2.)
d) Bescheinigung über den Sehtest (Siehe 3.)
e) Verwaltungsgebühr in Höhe vonderzeit 44,70 € (SVA)
f) bei einer Erweiterung den vorhandenen Führerschein
Die Bearbeitung deines Antrages kann 3-6 Wochen dauern. Die Antragsstellung ist erst 4 Monate vor Vollendung des Mindestalters zulässig.
Theoretischer Unterricht
Laut Fahrschülerausbildungsordnung ist die Teilnahme am theoretischen Unterricht vorgeschrieben. Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus:
Grunststoff 12 x a 90 Minuten
Klassenspezifischer Stoff 2 x a 90 Minuten
Grundstoff:
Der Grundstoff befasst sich mit dem theoretischen Wissen, welches ein Fahrzeugführer, egal welcher Fahrerlaubnisklasse, haben muss. Im Grundstoff wird sich mit der Straßenverkehrsordnung, der persönlichen und gesellschaftlichen Einstellung zum Straßenverkehr sowie mit der Zukunft als Kraftfahrzeugführer auseinandergesetzt.
Der Grundstoffunterricht muss von allen Fahrschülern besucht werden. Der Grundstoffunterricht ist aufgeteilt in 12 Themen. Es besteht nicht die Pflicht, an allen diesen Themen teilzunehmen. Man könnte auch einzelne Themen doppelt oder öfter besuchen, wenn es sich zeitlich nicht anders einrichten lässt.
Klassenspezifischer Unterricht:
Dieser bezieht sich auf das spezielle theoretische Wissen, das ein PKW-Fahrer haben muss und wird in 2 Themenbereiche aufgegliedert,
Unsere Theoriezeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
In unserer Fahrschule hängt der aktuelle Theorieplan aus, welchem du entnehmen kannst, welches Thema durchgenommen wird. Gerne lassen wir Dir diesen auch mitgeben.
Nach §6 Fahrschülerausbildungsordnung darf die Ausbildung erst abgeschlossen werden, wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass alle erforderlichen Kenntnisse erworben wurden. Deshalb führen wir mit Dir vor der theoretischen Prüfung einen Vortest durch. Dieser dient Dir und uns zur Überprüfung Diener erworbenen Kenntnisse.
Alle Infos zur MPU
Die wahrscheinlich größte Sorge eines jeden Autofahrers ist, den Führerschein irgendwann einmal abgeben zu müssen und eine MPU angeordnet zu bekommen. Viele Menschen sind beruflich auf ihren Führerschein angewiesen und haben dadurch einen besonders großen Druck, die MPU positiv zu durchlaufen und den Führerschein zurück zu erlangen. Aber natürlich wird dir der Führerschein nicht ohne Grund entzogen und eine MPU wird nur bei bestimmten Vergehen angeordnet. Hier erfährst du, für welche Auffälligkeiten und Straftaten im Straßenverkehr eine MPU fällig wird und wir schauen zusammen, welche Auffälligkeiten bei dir im Vordergrund stehen. Außerdem erklären wir dir, wie die MPU genau abläuft und wie du dich am besten darauf vorbereiten kannst. Zum Schluss beantworten wir die meist gestellten Fragen zur MPU.
Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gibt es in Deutschland seit 1954. Sie soll eine Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörden darstellen, zu entscheiden, ob die Fahrerlaubnis entzogen oder neu erteilt wird. Grund für die Anordnung einer MPU kann z. B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch sein. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr angehalten wird, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen und kann sie nur durch die MPU wiedererteilt bekommen. Der gewohnheitsmäßige oder – je nach Rauschmittel – auch der gelegentliche Konsum von Drogen kann ebenfalls eine MPU nach sich ziehen. Dafür musst du in der Regel noch nicht einmal am Steuer eines Autos gesessen haben. Der Konsum von Drogen führt nämlich häufig zu der Annahme, dass man grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könnte. Auch zu viele Punkte im Fahreignungsregister können einen Führerscheinentzug und die Anordnung einer MPU nach sich ziehen. Seit 2014 sind nur noch max. 7 Punkte in Flensburg erlaubt. Bei 8 Punkten muss der Führerschein abgegeben werden und kann dann häufig nur durch ein positives MPU-Gutachten zurückerlangt werden.
Vorbereitungen zur MPU ?
Sobald du die Benachrichtigung bekommst, dass du eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung machen musst, solltest du dich um eine sinnvolle MPU-Vorbereitung kümmern. Es gibt viel Literatur und ganze Bücher, die dich auf die Untersuchung vorbereiten sollen – häufig sind diese aber weniger sinnvoll. Im Gespräch mit dem Psychologen helfen auswendig gelernte Antworten und Phrasen nicht weiter. Viel mehr musst du zeigen können, dass sich deine Einstellung und dein Verhalten, die zum Verlust des Führerscheins geführt haben, geändert haben. Daher ist es zu empfehlen, dich für eine professionelle Beratung anzumelden. Achte bei der Wahl aber unbedingt darauf, dass du dich an eine seriöse Beratungsstelle wendest.
Du kannst die Beratung im Einzelgespräch oder in Gruppen machen. Bei einer Gruppenberatung sparst du Kosten, wirst dafür aber vermutlich eine weniger spezifische Beratung erhalten. Im Einzelgespräch kann der MPU Berater/in natürlich viel ausführlicher auf deinen individuellen Fall eingehen. Im Gespräch sollst du dein Handeln reflektieren und zur Einsicht kommen, warum und wie du dein Verhalten in Zukunft ändern solltest. Außerdem wirst du auf mögliche MPU-Fragen vorbereitet, die später auf dich zukommen können. Nimmst du die Vorbereitung ernst, wirst du wesentlich bessere Chancen haben, die MPU zu bestehen.
Was passiert eigentlich bei einer MPU ?
Am Tag der Begutachtung meldest du dich zunächst mit deinem Personalausweis an und bekommst dann einen Fragebogen ausgehändigt. Dort werden dir einige Fragen z. B. zu Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen, Trinkgewohnheiten, Drogenkonsum sowie Fahrverhalten und Ursachen für den Führerscheinentzug gestellt. Der ausgefüllte Fragebogen wird dann an den Psychologen weitergegeben, der die Untersuchung mit dir durchführt.
Du solltest unbedingt pünktlich, ausgeschlafen und natürlich auch nüchtern zur MPU erscheinen. Es ist wichtig, einen kooperativen Eindruck zu machen und konzentriert zu sein. Wenn man dich nach einer Tonbandaufnahme fragt, solltest du dieser in jedem Fall zustimmen, da eventuelle Unstimmigkeiten so später noch geklärt werden können. Die Untersuchung dauert dann insgesamt bis zu 4 Stunden und ist in 4 Bereiche aufgeteilt:
1. Wissenstest
Das sind allgemeine Fragen zu sich selbst und der Umwelt….
2. Reaktionstest
Das ist Reaktionstest bzw. Leistungstest……
3. Medizinische Untersuchung
Das ist eine medizinische Untersuchung der Gesundheit und zum Beispiel Haarprobe……
4. Medizinisch psychologische Untersuchung
Das ist das Gespräch mit dem Psychologen und darauf bereiten wir sie vor……
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Montag: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen